Im Prozess um einen selbsternannten Wunderheiler und Schamanen, der im Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen praktiziert hat und dem sexueller Missbrauch eines 14-jährigen Mädchens vorgeworfen wurde, hat das Landgericht München II sechs Jahre und zehn Monate Haft verhängt. Der 64 Jahre alte Vadim W. ( Name von der Red. geändert) lebte bis zu seiner vorläufigen Festnahme Ende Mai vergangenen Jahres auf einem Campingplatz im Landkreis. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft wandte er bei seinen Behandlungen Froschgift, Massagen, Gesänge und Atemübungen an. Zu den sexuellen Übergriffen auf das Mädchen kam es nach Überzeugung des Gerichts im Frühjahr vergangenen Jahres.
Zunächst hatte sich die Mutter des Mädchens von Vadim W. behandeln lassen. Im Laufe der vermeintlichen Therapie hatte der Angeklagte ihr vorgeschlagen, sich von ihrem Mann zu trennen. Die Frau folgte tatsächlich dem Rat des selbsternannten Wunderheilers. Als ihre damals 14-jährige Tochter jedoch begann, unter der Trennung zu leiden, schlug Vadim W. der Mutter vor, sie solle auch ihre Tochter zur Therapie zu ihm schicken.
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Im Rahmen seiner vermeintlichen Behandlungen erzählte der heute 64-Jährige dem Mädchen Geschichten von übernatürlichen Dingen und sprach mit ihr über ihre "Entwicklung zur Frau". Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge brachte Vadim W. die Schülerin im Laufe der Zeit dazu, dass sie tat, was er von ihr verlangte. So brachte W. das Mädchen im Mai vorigen Jahres, als er mit ihr zu einem angeblichen "Ort mit viel Energie" in der Nähe von Wolfratshausen fuhr, dazu, sich auszuziehen und auf einer mitgebrachten Matratze Atemübungen zu machen. Im Verlauf dieser Übung soll es erstmals zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Ein weiteres Mal soll der 64-Jährige das Mädchen in seinem Wohnwagen, in dem er lebte, sexuell schwer missbraucht haben.
Vadim W. wirkte während der Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden, Richter Martin Hofmann, schockiert und apathisch. Hofmann sagte zu dem 64-Jährigen, er sei kein Therapeut, sondern ein Sexualstraftäter. Das verhängte Strafmaß sei deshalb so hoch, weil der Angeklagte mit hoher krimineller Energie und planend vorgegangen sei.